VERTRAGSBEDINGUNGEN

Diese Bedingungen gelten für die Buchung künstlerischer Leistungen: Lesungen, literarische und performative Beiträge, Workshops, Moderationen, Kuratierung und Organisation von Veranstaltungen, Auftragstexte, Korrektorat und Lektorat sowie Tanz und Improvisation.

Anfrage und Zustandekommen

Anfragen sind formlos möglich. Ein Termin gilt als reserviert, sobald beide Seiten verbindlich zugesagt haben. Vereinbarungen können schriftlich oder mündlich getroffen werden; das Vereinbarte wird in jedem Fall notiert und auf Wunsch in einer kurzen Bestätigung zusammengefasst.

Honorar

Das Honorar orientiert sich an den Mindesthonoraren der IG Autorinnen und Autoren sowie den Honorarempfehlungen der A*dS und richtet sich darüber hinaus nach Umfang, Dauer, Ort und Zeitpunkt der Anfrage.

Als Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Über die Förderplattform Double-Check Vorarlberg kann von auftraggebender Seite ein Kostenausgleich beantragt werden.

Reise, Verpflegung, Nächtigung

Fahrt- und Reisekosten werden zusätzlich zum Honorar verrechnet, entweder mit dem amtlichen Kilometergeld oder mit den tatsächlichen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel. Bei langer Anreise oder später Veranstaltungsendzeit ist eine Nächtigung beizustellen. Bei ganztägigen Formaten wird um Verpflegung ersucht.

Zahlung

Die Honorarnote wird nach erbrachter Leistung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Absage durch die auftraggebende Seite

  • Bis 4 Wochen vor dem Termin: kostenfrei
  • Ab 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • Ab 7 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits angefallene Reise- und Vorbereitungskosten werden in jedem Fall ersetzt.

Verhinderung der Künstlerin

Bei Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Verhinderung wird ein Ersatztermin angeboten oder — sofern inhaltlich sinnvoll und von beiden Seiten gewünscht — eine Vertretung vermittelt. Kommt die Leistung nicht zustande, entfällt der Honoraranspruch.

Mindestteilnehmerzahl bei Workshops

Bei Workshops kann eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart werden. Der Stichtag liegt 7 Tage vor dem Termin. Wird die Zahl bis dahin nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt werden; in diesem Fall wird ein Ersatzhonorar in Höhe von 50 % verrechnet.

Künstlerische Freiheit

Konzept, Textauswahl und künstlerische Umsetzung liegen bei der Künstlerin. Inhaltliche Wünsche werden gerne im Vorfeld besprochen.

Auftragstexte und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an allen Texten verbleibt bei der Künstlerin. Mit der Zahlung des Honorars wird ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Anlass eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Verwendung — Abdruck, Veröffentlichung im Internet, Werbung, Weitergabe an Dritte — bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Das Recht auf eigene Zweitverwertung bleibt der Künstlerin vorbehalten.

Aufnahmen

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Für Sendung, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung gelten die Regelungen der Literar Mechana.

Bewerbung

Vor der Veranstaltung wird festgelegt, wer die Bewerbung übernimmt und welche Kanäle bespielt werden. Anfallende Werbekosten trägt die auftraggebende Seite. Presse- und Bildmaterial steht im Bereich Presse & Downloads bereit; um Namensnennung und Angabe des Bildnachweises wird ersucht.

Sprachen

Die Leistungen sind auf Deutsch in Standardsprache und in Leichter Sprache nach Regelwerk, in Mundarten des alemannischen Dialekts sowie auf Englisch möglich.

Es gilt österreichisches Recht. Stand: August 2026.